Wenn der erste Frost kommt, wird es für Gewerbetreibende ernst: Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Gehwege, Parkplätze und Zugänge von Schnee und Eis befreit werden. Wer diese Pflicht vernachlässigt, haftet bei Unfällen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Ihre Pflichten als Gewerbetreibender
Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) und den kommunalen Satzungen. Für Gewerbetreibende gelten strengere Maßstäbe als für Privatpersonen:
- Räumpflicht: Gehwege und Zugänge müssen von Schnee und Eis befreit werden
- Streupflicht: Bei Glätte muss mit geeignetem Streumittel gestreut werden
- Zeitrahmen: In der Regel werktags 7–20 Uhr, sonn- und feiertags 8–20 Uhr (kommunal unterschiedlich)
- Wiederholung: Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden
Besonderheiten für Gewerbeflächen
Im Gewerbebereich gelten erhöhte Anforderungen:
- Kundenparkplätze: Müssen sicher befahrbar und begehbar sein
- Laderampen und Zufahrten: Besondere Sorgfalt bei LKW-Verkehr
- Fluchtwege: Müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein
- Behindertenstellplätze: Bevorzugt räumen, breiter freihalten
Dokumentation ist Pflicht
Im Schadensfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind. Eine lückenlose Dokumentation ist daher unverzichtbar:
- Datum und Uhrzeit jedes Räum- und Streueinsatzes
- Witterungsbedingungen (Temperatur, Schneefall, Glatteis)
- Art und Menge des verwendeten Streumittels
- Einsatzbereich (welche Flächen wurden geräumt)
- Verantwortliche Person (Name des Räumenden)
Als professioneller Winterdienst-Anbieter führen wir diese Dokumentation für Sie – digital und revisionssicher.
Streumittel: Was ist erlaubt?
Die Wahl des Streumittels ist nicht frei – viele Kommunen verbieten Streusalz:
- Granulat/Splitt: Umweltfreundlich, in den meisten Kommunen erlaubt
- Streusalz: Nur bei extremer Glätte und oft nur für Fahrbahnen zugelassen
- Sand: Kostengünstig, aber weniger effektiv
Wir verwenden ausschließlich zugelassene und umweltschonende Streumittel – abgestimmt auf die örtlichen Vorschriften.
Kosten und Vertragsgestaltung
Professioneller Winterdienst wird in der Regel über einen Saisonvertrag (November bis März) abgerechnet. Die Kosten hängen ab von:
- Größe der zu räumenden Flächen
- Häufigkeit der Einsätze (Bereitschaftsdienst)
- Gewünschte Leistungen (nur Räumen oder auch Streuen)
- Erreichbarkeit und Einsatzzeiten
Der Vorteil eines Pauschalvertrags: Sie haben planbare Kosten und müssen sich um nichts kümmern.
Haftungsrisiken vermeiden
Wenn Sie den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister übertragen, geht die Durchführungsverantwortung auf diesen über. Sie bleiben jedoch in der Kontrollpflicht. Das bedeutet:
- Wählen Sie einen zuverlässigen, versicherten Dienstleister
- Halten Sie den Vertrag schriftlich fest
- Kontrollieren Sie stichprobenartig die Ausführung
Fazit
Winterdienst für Gewerbeflächen ist mehr als nur Schneeräumen – es geht um Haftungssicherheit, Dokumentation und Zuverlässigkeit. Mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite sind Sie auf der sicheren Seite.
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